Der Reparaturbonus ist jetzt für alle Fahrradreparaturen einlösbar. Tyl4sports ist Partnerbetrieb

Reparaturbonus jetzt auch für Fahrräder

Ab 16. September kann der Reparaturbonus für Reparaturen nicht nur von E-Bikes, sondern auch von allen gängigen Fahrrädern, Lastenrädern, und Fahrradanhängern eingelöst werden. Von Rennrädern bis Mountainbikes ist alles dabei. Wir sind Partnerbetrieb!

Der Reparaturbonus ist jetzt für alle Fahrradreparaturen einlösbar. Tyl4sports ist Partnerbetrieb
Der Reparaturbonus ist jetzt für alle Fahrradreparaturen einlösbar. Tyl4sports ist Partnerbetrieb!

Die Nachfrage nach dem Reparaturbonus ist ungebrochen groß. Zwei Jahre nach der Einführung wurde heuer bereits die Eine-Million-Marke an eingelösten Bons geknackt. Aufgrund der großen Beliebtheit hat das Klimaschutzministerium eine Ausweitung auf Fahrräder festgelegt – nun stehen die Details fest:

  • Ab 16. September kann der Reparaturbonus für Reparaturen nicht nur von E-Bikes, sondern auch von allen gängigen Fahrrädern, Lastenrädern, und Fahrradanhängern eingelöst werden. Von Rennrädern bis Mountainbikes ist alles dabei.
  • Die Förderung pro Bon beträgt 50 Prozent der Reparaturkosten bis zu einem Wert von 200 Euro für eine Reparatur, Service oder Wartung bzw. 30 Euro für einen Kostenvoranschlag.
  • Der Reparaturbonus kann von allen Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich schnell und unkompliziert auf www.reparaturbonus.at beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden. Beim Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen, die Fördersumme wird direkt auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.
  • Pro E-Bike oder Fahrrad kann ein Bon für eine Reparatur, Service und Wartung und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden. Sobald dieser Bon bei einem Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann ein neuer Bon erstellt und für die Reparatur, Service und Wartung und/oder Kostenvoranschlag eines weiteren E-Bikes oder Fahrrads genutzt werden.
  • Sie können den Reparaturbonus so lange beantragen, wie Budgetmittel vorhanden sind.

 

Tyl4sports hat bestens ausgebildete Mechaniker und ist Reparaturbonus Partnerbetrieb.
Christian Tyl ist mit seiner Fachwerkstätte Reparaturbonus Partnerbetrieb.

 

Folgende Fahrräder und Geräte können mit dem Reparaturbonus repariert bzw. serviciert werden:

Citybike, Einrad, Fahrrad, Faltrad, Fatbike, Gravelbike, Jugendfahrrad, Kinderfahrrad, Lastenrad, Liegerad,
Mountainbike, Reiserad, Rennrad, Rikscha, Tandem, Tourenrad, Transportrad, Trekkingrad, Triathlonrad.

E-Bike, E-Citybike, E-Einrad, E-Faltrad, E-Fatbike, E-Gravelbike, E-Jugendfahrrad, E-Kinderfahrrad, E-Lastenrad, E-
Liegerad, E-Mountainbike, E-Reiserad, E-Rennrad, E-Rikscha, E-Scooter, E-Tandem, E-Tourenrad, E-Transportrad, E-
Trekkingrad, Fahrradcomputer, Fahrradlicht, Fahrradnavigation, GPS Gerät, Hoverboard, Ladestation.

Fahrradanhänger, Anhängerkupplung, Campinganhänger, Haustieranhänger, Kinderanhänger, Lastenanhänger, Transportanhänger.

 

Alle Informationen zum Reparaturbonus im Detail:

Hintergrund: Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten und
von Fahrrädern in Österreich zu steigern. Die Förderung wird im Rahmen des
Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans 2022- 2026 aus Mitteln der Europäischen Union
– NextGenerationEU mit insgesamt 130 Mio. Euro sowie mit nationalen Mitteln des Bundes in
Höhe von insgesamt 124 Mio. Euro finanziert; davon sind 50 Mio. Euro für Fahrräder
vorgesehen.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Die Förderungsaktion richtet sich
• ausschließlich an Privatpersonen
• mit einem Wohnsitz in Österreich.

Was kann gefördert werden?
Gefördert wird die Reparatur, Service und Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für
Reparaturarbeiten, Service- oder Wartungsleistungen von

Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten
verwendet werden und
Fahrrädern.

Die Geräte müssen sich in privatem Eigentum der antragstellenden Person befinden und
dürfen nicht geliehen oder gemietet sein.

Bei Fahrrädern handelt es sich gem. § 2 Abs 1 Z22 StVO um ein- oder mehrspurige Fahrzeuge
für den Straßenverkehr, welche durch menschliche Muskelkraft angetrieben werden oder
welche mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet sind, mit einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
(Elektrofahrrad, e-Bike).
Auch Fahrradanhänger sind von der Förderung umfasst.

Was ist eine Reparatur, ein Service oder eine Wartung?
Eine Reparatur ist ein Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in einen funktionsfähigen
Zustand zurückversetzt wird.
Unter Service und Wartung sind Maßnahmen zu verstehen, welche die Aufrechterhaltung
eines funktionsfähigen Zustands gewährleisten, um Reparaturen, Verschleiß und
Folgeschäden zu vermeiden, wie zB Pflege, Reinigung, Prüfung der Funktionstüchtigkeit und
der Sicherheit.

Der Förderungsbetrag wird auf ganze Euro abgerundet. Wird im Anschluss an einen
Kostenvoranschlag, für den die Förderung bezogen wurde, die Reparatur, Service oder
Wartung beauftragt, so muss diese bei demselben Betrieb durchgeführt werden. Die
Förderung ist pro E-Gerät bzw. Fahrrad inklusive Kostenvoranschlags mit maximal 200 Euro
begrenzt.

Förderungsfähige Kosten
• Arbeitszeit (inkl. Anfahrtskosten)
• Materialkosten
• Versandkosten bei Material- und
Ersatzteilbestellungen

Ein Bon kann für die Reparatur, Service oder
Wartung und/oder den Kostenvoranschlag eines E-
Gerätes oder Fahrrads verwendet werden. Bons
können so lange beantragt werden wie
Budgetmittel vorhanden sind.

Was wird nicht gefördert?
• Reparaturen, Wartung- und Servicedienstleistungen, für welche ein Anspruch auf
Ersatz von Dritten besteht (zB bei Versicherungen)
• Wartungs- oder Servicedienstleistungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind (zB E-
Thermenwartungen)
• Leistungen, welche im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen
durchgeführt werden
• Neukauf von E-Geräten, Fahrrädern, Bestandteilen oder Zubehör
(zB Geschirrspülkorb, Kühlschranklade)
• Austausch gegen ein neues oder generalüberholtes E-Gerät oder Fahrrad
• Alleiniger Austausch von Komponenten ohne weitere Reparatur, Service- oder
Wartungsleistungen (zB Austausch von Klick- oder Schiebeakkus, Austausch eines
Staubsaugerrohres)

Folgende E-Geräte und Gegenstände sind generell nicht von dieser Förderung umfasst:
• PKWs, Hybrid- und Elektroautos
• E-Geräte, welche für die Inbetriebnahme nicht erneuerbare Energiequellen wie
Erdgas, Benzin oder Diesel benötigen
• E-Geräte, welche Strom produzieren, jedoch nicht durch Strom betrieben werden
• E-Geräte, welche fix mit dem Mauerwerk verbunden sind
• Gegenstände, welche nicht fest mit dem Fahrrad verbunden sind und nicht zur
klassischen Fahrradausstattung zählen (zB Fahrradtaschen, Fahrradkindersitze)

Weitere Beispiele nicht förderungsfähiger E-Geräte und Fahrräder finden sie hier.

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Der Reparaturbon kann schnell und unkompliziert auf www.reparaturbonus.at beantragt und
innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden.
Beim Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen, die Fördersumme wird
direkt auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.

Besteht eine Kombinationsmöglichkeit mit anderen Förderungen?
Für Reparaturen, Service und Wartung und/oder Kostenvoranschläge, die im Rahmen dieser
Bundesförderungsaktion „Reparaturbonus“ gefördert werden, können keine weiteren
Förderungen dieser oder einer anderen öffentlichen Stelle in Österreich oder der EU in
Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass eine beim Reparaturbonus eingereichte
Rechnung nicht nochmals bei dieser Aktion selbst oder bei weiteren Förderungsaktionen
vorgelegt werden darf.

Tyl4sports - Fahrrad - Reparaturbonus - Infobox
Tyl4sports – Fahrrad – Reparaturbonus – Infobox

 

Tyl4sports – Reparaturbonus – Infobox

 

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